Die Pflege von bedürftigen Menschen kann zu einer Herausforderung für Angehörige werden, vor allem dann, wenn fehlende Zeit und knappe finanzielle Mittel die Betreuung zusätzlich belasten. Mit Vitassist entfällt diese Sorge, denn eine Vielzahl unserer Leistungen können durch Ihre Krankenkasse, Versicherungen oder Betreuungsgutschriften abgedeckt werden. Hier erfahren Sie mehr über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und unsere Abrechnungsmodelle.
Um auf die Bedürfnisse von Menschen mit Assistenzbedarf individuell einzugehen, steht Ihnen ein umfangreiches Angebot zur Verfügung, das sich in vier Leistungsstufen aufteilt und nach diesen abgerechnet wird. Pflegeleistungen, wie beispielsweise die Grundpflege und Behandlungspflege (Stufe 3 und 4), sind gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) von Ihrer Krankenkasse gedeckt. Interessieren Sie sich für eine dieser Leistungsstufen, klären wir gemeinsam den Bedarf ab und übernehmen die Abklärung mit Ihrer Krankenkasse.
Kunden die nicht-pflegerische Leistungen (Stufe 1 bis 2) in Anspruch nehmen, können eine finanzielle Unterstützung durch Zusatzversicherungen erhalten. Abhängig von der eigenen Versicherung werden die Kosten für z.B. Haushilfeleistungen erstattet. Alle angebotenen Dienstleistungen von Vitassist werden nach dem vereinbarten Vertrag jeweils am Anfang des Folgemonats in Rechnung gestellt. Damit erhalten Sie eine Auflistung aller getätigten Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Entstandene Krankheits- oder Invaliditätskosten können so über die Steuererklärung abgesetzt werden.
Materielle & immaterielle Unterstützung
In der Schweiz gibt es einige Möglichkeiten, die über die obligatorische Grundversicherung hinausgehen. Rechtlichen Anspruch haben Sie grundsätzlich auf Ergänzungsleistungen der IV- und AHV-Ausgleichskassen. Diese Mittel stehen Personen zu, deren Lebensunterhalt nicht durch das Privateinkommen gedeckt werden kann. Die Sozialleistung sorgt dafür, dass die Differenz zwischen anrechenbaren Einnahmen und anerkannten Ausgaben ausgeglichen wird.
Wer bei alltäglichen Aufgaben wie Ankleiden, Aufstehen, Essen oder Körperpflege auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist, gilt im Sinne der IV als hilfsbedürftig und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten. Diese Unterstützung wird unabhängig vom Einkommen gewährt und lässt sich frei einsetzen, zum Beispiel für einen professionellen Pflegedienst oder eine private Betreuung. Einen Antrag können Sie über die Informationsstelle der AHV/IV Ihres Kantons stellen.
Pflegende Angehörige erhalten eine finanzielle Entlastung durch die sogenannte Betreuungsgutschrift, die ausgleichen soll, was Betreuende durch die Pflege an Rente verlieren. Um diese Gutschriften zu erhalten, muss jedoch eine Hilflosenentschädigung bei der zu pflegenden Person vorliegen. Zudem sollten Sie im erwerbsfähigen Alter sein und einen Grossteil Ihrer Zeit in einem gemeinsamen Haushalt verbringen.
Eine breite Auswahl an Alltags- und Entlastungshilfen finden Sie bei unserem Partner Shopla, einem Online-Shop mit individueller Beratung. Auch im Hilfsmittelbereich bestehen je nachdem finanzielle Unterstützungsangebote durch Sozialversicherungen – gerne können wir Sie an die richtigen Ansprechpartner vermitteln.
Während eines Beratungsgesprächs beantworten wir gerne Ihre Fragen zu den einzelnen Leistungsstufen und zeigen Lösungen auf, sollte finanzielle Unterstützung nötig sein.