Die Pflege von bedürftigen Menschen kann zu einer Herausforderung für Angehörige werden. Eine Vielzahl der Leistungen können jedoch durch Ihre Krankenkasse, Versicherungen oder Betreuungsgutschriften abgedeckt werden. Hier erfahren Sie mehr über unsere Abrechnungsmodelle und finanzielle Unterstützung.
Pflegeleistungen, wie beispielsweise die Grundpflege und Behandlungspflege, sind gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) von Ihrer Krankenkasse gedeckt. Interessieren Sie sich für eine dieser Leistungsstufen, klären wir gemeinsam den Bedarf ab, übernehmen die Abklärung mit Ihrer Krankenkasse und erstellen Ihnen eine unverbindliche Offerte.
Für Kunden die nicht-pflegerische Leistungen in Anspruch nehmen, besteht die Möglichkeit, dass eine Zusatzversicherung einen Teil der Kosten erstattet. Die erbrachten Dienstleistungen werden von Vitassist jeweils am Anfang des Folgemonats verrechnet. Damit erhalten Sie eine Auflistung der Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Entstandene Krankheits- oder Invaliditätskosten können so über die Steuererklärung abgesetzt werden.
Leistungsstufen
Vitassist ist eine anerkannte private Spitex in den Kantonen Aargau und Solothurn sowie Basel-Stadt und Land. Damit genügen wir hohen Qualitätsanforderungen und sind berechtigt, ärztlich verordnete Pflegeleistungen über die Krankenkasse abzurechnen.
Die Kunden bezahlen je nach Kanton / Gemeinde eine Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.35 pro Tag.
Frau Muster, Jahrgang 1936, fühlt sich recht gut. Beim Duschen ist sie jedoch unsicher und hat Angst, dass sie stürzen könnte. Weitere Unterstützung benötigt Frau Muster bei den wöchentlichen Aufgaben im Haushalt. Deshalb wird Frau Muster 3 x 2h pro Woche, jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag durch Vitassist unterstützt.
Kosten für Frau Muster bei durchschnittlich 12 Einsätzen pro Monat:
Kundenanteil |
Haushaltshilfe |
CHF 52.60.- x 0.2 = CHF 10.52 pro Tag = CHF 126.25 pro Monat bei 12 Einsätzen. |
CHF 48.- x 80min = CHF 64.- pro Tag = CHF 768.- pro Monat bei 12 Einsätzen |
Total pro Monat: CHF 894.25 |
Materielle & immaterielle Unterstützung
Ist ein Angehöriger nicht mehr in der Lage, den Alltag allein zu bewältigen, ist es oft die Familie, welche die notwendige Unterstützung leistet. Die Sozialversicherungen sehen für solche oft belastende Situationen verschiedene finanzielle Massnahmen vor, welche über die obligatorische Grundversicherung hinausgehen.
Ergänzungsleistungen
Rechtlichen Anspruch haben Sie auf Ergänzungsleistungen der IV- und AHV-Ausgleichskassen. Diese Mittel stehen Personen zu, deren Lebensunterhalt nicht durch das Privateinkommen gedeckt werden kann. Die Sozialleistung sorgt dafür, dass die Differenz zwischen anrechenbaren Einnahmen und anerkannten Ausgaben ausgeglichen wird. Für Auskünfte und Anmeldung stehen Ihnen die kantonalen Stellen für Ergänzungsleistungen und Überbrückungsleistungen zur Verfügung.
Hilflosenentschädigung
Wer bei alltäglichen Aufgaben wie Ankleiden, Aufstehen, Essen oder Körperpflege auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist, gilt im Sinne der IV als hilfsbedürftig und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten. Diese Unterstützung wird unabhängig vom Einkommen gewährt und lässt sich für einen professionellen Pflegedienst oder eine private Betreuung einsetzen. Einen Antrag können Sie über die IV-Stellen Ihres Kantons einreichen.
Betreuungsgutschrift
Pflegende Angehörige erhalten eine finanzielle Entlastung durch die sogenannte Betreuungsgutschrift, die ausgleichen soll, was Betreuende durch die Pflege an Rente verlieren. Um diese Gutschriften zu erhalten, muss jedoch eine Hilflosenentschädigung bei der zu pflegenden Person vorliegen. Zudem sollten Sie nicht mehr als 30 Kilometer entfernt vom Wohnort der pflegebedürftigen Person wohnen oder nicht länger als eine Stunde benötigen, um bei dieser zu sein. Die Betreuungsgutschrift müssen Sie jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse geltend machen.